Übersicht für den Einsatz
einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

1. Allgemein

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist ein elementares Bedürfnis der Menschen.

Es dient den menschlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen und ökologischen
Anforderungen.

 

 

2. Warum? (Pflichten des Arbeitgebers)

  • § 1 und § 5  "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG) sowie § 19  "Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"  (BGV A1), regelt den Einsatz vorstehender Personen.

  • Danach hat jeder Arbeitgeber, der mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer beschäftig hat, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

  • Der Arbeitgeber hat die Gefährdungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln.

  • Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen einzuleiten.

  • Der Arbeitgeber hat arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

  • Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe erforderlich sind.

  • Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen.

 

 

3. Wer?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen mit einer technischen Ausbildung, die über eine sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang nachgewiesen werden.

Voraussetzung ist eine Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf. Zusätzlich ist eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erforderlich.

 

 

4. Aufgabe

   Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll:

  • in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, den Arbeitgeber beraten und unterstützen.

  • Gesundheitsgefahren im Betrieb aufdecken und aufzeigen.

  • Lösungen erarbeiten, um Gefahren zu reduzieren oder sogar zu beseitigen.

  • den regelmäßigen Besuch des Betriebes organisieren und zu besonderen Anlässen
    durch die Betriebe hinzugezogen werden.

  • darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des
    Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.

Die FaSi sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde  weisungsfrei.